Kann mein Kind vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien vom Unterricht befreit werden?

      • Kann mein Kind vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien vom Unterricht befreit werden?

      •  

        Außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage darf grundsätzlich keine Beurlaubung gewährt werden. In dringenden Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Urlaubs- oder Reisetermine sind keine Ausnahmefälle und können nicht anerkannt werden.
        Wenn Sie eine Unterrichtsbefreiung wünschen, müssen Sie rechtzeitig bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag stellen und diesen auch begründen. Bevor Ihnen die Bewilligung vorliegt, sollten Sie keine Flüge buchen.