• Bonuscard 2024

          • Abgabe der Bonuscard 2024

            Liebe Eltern,

            bitte geben Sie Ihrem Kind die Bonuscard 2024 mit in die Schule, sobald Sie die neue Karte erhalten. Die Karte wird im Sekretariat kopiert und sofort zurückgegeben. Oder machen Sie ein Foto von der Bonuscard 2024 und schicken Sie dieses per Mail (raitelsbergschule@stuttgart.de) oder über edupage (an Elke Merkle).

            Für die Inanspruchnahme des kostenfreien Mittagessens wird die Bonuscard 2023 bis Ende Februar 2024 anerkannt.

          • Fragen zur Einschulung 2024

          • Schuleinschreibung

            Sie erfolgte durch die Eltern von 20.- bis 23. November 2023 an der zuständigen Schule. Die Einschreibung stellt noch keine Schulanmeldung dar. Die Schulbereitschaft wird erst im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschule festgestellt. Im Mai 2024 folgt die schriftliche Aufnahmebestätigung durch die zuständige Grundschule.

             

            Mein Kind soll vom Schulbesuch zurückgestellt werden

            Wenn Sie denken, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart mitzubringen, können Sie sich an die zuständige Grundschule oder die Kooperationslehrkraft der Kita wenden. Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule. 

             

            Wo verbleibt mein Kind nach einer Zurückstellung?

            Ihr Kind kann entweder weiterhin die Kindertageseinrichtung oder eine Grundschulförderklasse besuchen.

             

            Mein Kind soll eine Grundschulförderklasse besuchen

            Bei der Schuleinschreibung teilen Sie den Rückstellungswunsch mit, füllen den Antrag auf Rückstellung aus und geben diesen bei uns ab. Sind Schulleitung und KooperationslehrerInnen auch der Meinung, dass eine Zurückstellung Sinn macht, erhalten Sie einen Rückstellungsbescheid. Diesen bitte bei der Anmeldung an einer Grundschulförderklasse vorlegen.

             

            Mein Kind soll vorzeitig eingeschult werden

            Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag (geb. bis 30.06.2018) sechs Jahre alt werden, können zur Schule angemeldet werden. Die Eltern erhalten jedoch keine Einladung zur Schuleinschreibung. Wenn Sie an eine vorzeitige Einschulung denken, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

             

            Mein Kind soll an einer anderen staatlichen Grundschule eingeschult werden

            Die Anmeldung erfolgt trotzdem an der Raitelsbergschule. Bitte füllen Sie einen Antrag auf Abweichung von der Schulbezirksregelung aus. Dieser muss bis spätestens 2. Februar 2024 an der Raitelsbergschule abgegeben werden.

             

            Mein Kind soll ab Klasse 1 eine Privatschule besuchen

            Wenn Sie die Aufnahmebestätigung der Privatschule bereits erhalten haben, lassen Sie uns diese schnellstmöglich zukommen. In dem Fall müssen Sie nicht zur Schuleinschreibung kommen. Wenn Sie die Aufnahmebestätigung der Privatschule noch nicht erhalten haben, kommen Sie bitte unbedingt zur Schulanmeldung. Legen Sie die Aufnahmebestätigung dann vor, sobald Sie diese erhalten. Im Fall einer Einschulung an einer Privatschule ist es nicht nötig, einen Antrag auf Abweichung von der Schulbezirksregelung zu stellen.

             

            Ich ziehe noch vor der Einschulung um

            Bitte trotzdem zur Schuleinschreibung kommen und die künftige neue Adresse und (falls bekannt) den Namen der zuständigen Grundschule nennen. Wir übergeben die Anmeldeunterlagen dann an die künftige Schule.

             

             

             

          • Feste Abholzeiten ab 13.03.2023 (NUR ARZTTERMINE UND FÖRDERUNG)

          • Liebe Eltern,

            ab 13.03.2023 gibt es feste Zeiten, zu denen Sie Ihr Kind von der Schule abholen können. Dies gilt NUR FÜR ARZTTERMINE UND BESONDERE FÖRDERUNGEN:

            Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind direkt nach dem Unterricht abzuholen. Bitte beachten Sie hier den Stundenplan ihres Kindes. Die SchülerInnen der Klassenstufen 2-4 haben zu dieser Zeit nicht die Möglichkeit in der Mensa zu essen.

            Stufe 1 um 13:15 Uhr

            Stufen 2 und 3 um 12:25 Uhr

            Stufe 4 Mo. + Di. um 12:25 Uhr

                         Mi. + Do. um 12:45 Uhr

             

            Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind um 14:20 Uhr abzuholen. Dies ist kurz vor dem Mittagsunterricht- und TU-Beginn und stört damit nicht deren Ablauf. Zu dieser Zeit hat Ihr Kind bereits zu Mittag gegessen.

            Beachten Sie hierzu auch den Elternbrief.