Schuleinschreibung
Sie erfolgte durch die Eltern von 20.- bis 23. November 2023 an der zuständigen Schule. Die Einschreibung stellt noch keine Schulanmeldung dar. Die Schulbereitschaft wird erst im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschule festgestellt. Im Mai 2024 folgt die schriftliche Aufnahmebestätigung durch die zuständige Grundschule.
Mein Kind soll vom Schulbesuch zurückgestellt werden
Wenn Sie denken, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart mitzubringen, können Sie sich an die zuständige Grundschule oder die Kooperationslehrkraft der Kita wenden. Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule.
Wo verbleibt mein Kind nach einer Zurückstellung?
Ihr Kind kann entweder weiterhin die Kindertageseinrichtung oder eine Grundschulförderklasse besuchen.
Mein Kind soll eine Grundschulförderklasse besuchen
Bei der Schuleinschreibung teilen Sie den Rückstellungswunsch mit, füllen den Antrag auf Rückstellung aus und geben diesen bei uns ab. Sind Schulleitung und KooperationslehrerInnen auch der Meinung, dass eine Zurückstellung Sinn macht, erhalten Sie einen Rückstellungsbescheid. Diesen bitte bei der Anmeldung an einer Grundschulförderklasse vorlegen.
Mein Kind soll vorzeitig eingeschult werden
Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag (geb. bis 30.06.2018) sechs Jahre alt werden, können zur Schule angemeldet werden. Die Eltern erhalten jedoch keine Einladung zur Schuleinschreibung. Wenn Sie an eine vorzeitige Einschulung denken, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Mein Kind soll an einer anderen staatlichen Grundschule eingeschult werden
Die Anmeldung erfolgt trotzdem an der Raitelsbergschule. Bitte füllen Sie einen Antrag auf Abweichung von der Schulbezirksregelung aus. Dieser muss bis spätestens 2. Februar 2024 an der Raitelsbergschule abgegeben werden.
Mein Kind soll ab Klasse 1 eine Privatschule besuchen
Wenn Sie die Aufnahmebestätigung der Privatschule bereits erhalten haben, lassen Sie uns diese schnellstmöglich zukommen. In dem Fall müssen Sie nicht zur Schuleinschreibung kommen. Wenn Sie die Aufnahmebestätigung der Privatschule noch nicht erhalten haben, kommen Sie bitte unbedingt zur Schulanmeldung. Legen Sie die Aufnahmebestätigung dann vor, sobald Sie diese erhalten. Im Fall einer Einschulung an einer Privatschule ist es nicht nötig, einen Antrag auf Abweichung von der Schulbezirksregelung zu stellen.
Ich ziehe noch vor der Einschulung um
Bitte trotzdem zur Schuleinschreibung kommen und die künftige neue Adresse und (falls bekannt) den Namen der zuständigen Grundschule nennen. Wir übergeben die Anmeldeunterlagen dann an die künftige Schule.